Internetrecht

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Vitali
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Internetrecht

Beitrag von Vitali »

Ich habe in letzter Zeit öfter von Leuten gehört, welche böse Briefe mit Mahnbescheiden erhalten, weil sie widerrechtlich Fotos eingestellt haben.
Ehrlich gesagt, bin ich mir öfter recht unsicher, was ich darf und was nicht.

Kann hier jemand mal eine Anleitung zur Verlinkerei und so weiter aufstellen?
Grüße KAy

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Baeumchen
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Re: Internetrecht

Beitrag von Baeumchen »

Ich versuche mal einen Anfang zu machen.

Vielleicht fangen wir einfach an. Wer seine eigenen Bilder hier verlinkt hat nix zu befürchten es sei denn das Bild

- verletzt oder beleidigt Personen hier im Forum
- verstößt gegen gültige Gesetze
- verstößt gegen Anstand und Sitte
- verletzt die Privatsphäre anderer Personen
- dient der Werbung
- beinhaltet gewaltverherrlichende, strafrechtliche, oder rassistische Elemente

Abgeleitet aus den Verhaltensweise des Forums
Zwei Arme, zwei Beine, Zwei Zylinder.
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Baeumchen
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Re: Internetrecht

Beitrag von Baeumchen »

Das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 18 U 2067/07, Urteil vom 26.06.2007) hat entschieden,

dass das Setzen eines Links auf eine Website mit Abbildungen einer bestimmten Person eine vorherige Einwilligung voraussetzt.

Durch den Link liegt ein "öffentliches zur Schau stellen" des Betroffen vor.

Das OLG beruft sich in seiner Entscheidung auf § 22 Satz 1 2.Alt Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).
Zwei Arme, zwei Beine, Zwei Zylinder.
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Vitali
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Re: Internetrecht

Beitrag von Vitali »

und wie schaut es mit solchen Sachen aus:

Code: Alles auswählen

[url=http://www.google.de][img]http://www.google.de/intl/en_com/images/srpr/logo1w.png[/img][/url]

Grüße KAy

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Baeumchen
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Re: Internetrecht

Beitrag von Baeumchen »

In diesem Fall hätte ich erst die Genehmigung einholen müssen!
Verwendung von Google-Marken
Allgemeine Informationen

...haben wir uns dem Ziel verschrieben, das Ansehen unserer Marke als objektiver und fairer Anbieter von Suchergebnissen zu schützen.

Folglich müssen Sie eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Google einholen, bevor Sie eine beliebige Google-Marke verwenden.
Quelle: Verwendung von Google-Marken
Zwei Arme, zwei Beine, Zwei Zylinder.
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Vitali
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Re: Internetrecht

Beitrag von Vitali »

Hm - also kann man davon ausgehen, dass man für jedes Foto, welches man verlinkt eine Genehmigung vom Eigentümer benötigt?
Grüße KAy

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Baeumchen
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Re: Internetrecht

Beitrag von Baeumchen »

Dieser Beitrag hier ist auch ganz interresant.

Er betrachtet die Problematik Urheberrechtsverletzung und Copyright.

Quelle:www.e-recht24.de

Juristische Beratung einer Rechtsanwältn für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht.

Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen?

Stand 23. November 2010
Zwei Arme, zwei Beine, Zwei Zylinder.
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Vitali
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Re: Internetrecht

Beitrag von Vitali »

Ok Danke für die Arbeit.
Als Fazit kann man also sagen, dass man alles was sich auf "unserem" Server befindet auch als sichtbares Bild verlinken darf.
Bilder von außerhalb dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung als Bild sichtbar sein.
Einen Link zum Bild zu setzen ist kein Problem. Alles andere wäre eine Vervielfältigung und somit Verletzung des copyrigths.
Grüße KAy

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